Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der NOVUS Bau für Sanierungs- und Innenausbauleistungen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der NOVUS Bau (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande. Kostenvoranschläge sind, soweit nicht anders vereinbart, unverbindlich.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot. Zusätzliche oder geänderte Leistungen werden gesondert vereinbart und abgerechnet. Technisch notwendige Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
§ 4 Preise und Zahlung
Es gelten die vereinbarten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei größeren Aufträgen können angemessene Abschlagszahlungen nach Baufortschritt verlangt werden.
§ 5 Termine und Fristen
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Witterung oder vom Auftraggeber zu vertretende Umstände verlängern die Fristen angemessen.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt den ungehinderten Zugang zur Baustelle, erforderliche Anschlüsse (Strom/Wasser) sowie notwendige Genehmigungen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.
§ 7 Abnahme
Nach Fertigstellung erfolgt die Abnahme der Leistung. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sobald die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 8 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen. Der Auftragnehmer leistet zunächst Nacherfüllung. Schlägt diese fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies rechtlich zulässig ist.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.
Hinweis: Diese AGB sind eine allgemeine Vorlage für Bau-/Handwerksleistungen und ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte vor Verwendung an Ihr Unternehmen anpassen und rechtlich prüfen lassen (z. B. ob VOB/B einbezogen werden soll).